§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen Kreisfeuerwehrverband Bodenseekreis e.V., im Folgenden „Verband“ genannt.
- Er hat seinen Sitz in Friedrichshafen.
- Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Ulm eingetragen.
- Er ist Mitglied im Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Alle Funktionsbezeichnungen gelten geschlechtsneutral.
§ 2 Aufgaben des Verbandes
- Der Verband hat folgende Aufgaben:
- Betreuung und Förderung der Mitgliedsfeuerwehren und ihrer Abteilungen
- Weiterbildung der Feuerwehrangehörigen
- Zusammenarbeit mit relevanten Stellen
- Werbung für den Feuerwehrgedanken
- Unterstützung bei Kreisfeuerwehrtagen
- Förderung gemeinnütziger Einrichtungen
- Der Verband ist politisch und konfessionell neutral.
§ 3 Zweck und Gemeinnützigkeit
- Gemeinnütziger Zweck gemäß Abgabenordnung
- Selbstlosigkeit
- Keine Zuwendungen an Mitglieder
- Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26a EStG möglich
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglieder: Städte, Gemeinden und Betriebe mit Feuerwehren
- Fördernde Mitglieder (ohne Stimmrecht)
- Aufnahme durch Verbandsausschuss
- Ehrenmitgliedschaften durch Beschluss
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
- Austritt, Ausschluss oder Auflösung
- Schriftlicher Austritt zum Geschäftsjahresende
- Ausschluss bei Beitragsrückstand oder Verstoß gegen Interessen
§ 6 Mitgliedsbeiträge
- Beiträge inkl. übergeordneter Verbände und GEMA
- Festsetzung durch Verbandsversammlung
§ 7 Organe des Verbandes
- Verbandsversammlung, Verbandsausschuss, Verbandsvorstand
- Ausscheiden mit Ende der Feuerwehrzugehörigkeit
§ 8 Verbandsversammlung
Enthält Regelungen zur Zusammensetzung, Zuständigkeiten, Beschlussfähigkeit, digitaler Durchführung und Vertretungsregelungen.
Siehe auch § 11 zur Auflösung§ 9 Verbandsausschuss
Regelt Zusammensetzung (inkl. geografischer Zuordnung), Wahlmodalitäten, Aufgaben und Durchführung digitaler Sitzungen.
§ 10 Verbandsvorstand
Regelt Zusammensetzung, Wahl, Aufgabenbereiche und digitale Durchführung der Vorstandssitzungen.
Gerichtlich und außergerichtlich vertreten gemäß § 26 BGB.
§ 11 Auflösung des Verbandes
- Auflösung durch 3/4-Mehrheit bei 2/3-Präsenz
- Ersatzversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit
- Liquidatoren: Vorsitzende
- Vermögensverwendung: ausschließlich für Feuerschutz (nur mit Finanzamt-Einwilligung)
§ 12 Inkrafttreten
Beschlossen am 01.04.2023 in Friedrichshafen-Schnetzenhausen.
Anlagen
- Ordnung der Kreisjugendfeuerwehr
- Ordnung der Alters- und Ehrenabteilungen
- Ordnung der Feuerwehrmusik
- Entschädigungsordnung
- Ehrungsordnung
- Fahnenordnung