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Satzung des Kreisfeuerwehr­verband Bodensee­kreis e.V. Stand: 01.04.2023

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen Kreisfeuerwehrverband Bodenseekreis e.V., im Folgenden „Verband“ genannt.
  2. Er hat seinen Sitz in Friedrichshafen.
  3. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Ulm eingetragen.
  4. Er ist Mitglied im Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg.
  5. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  6. Alle Funktionsbezeichnungen gelten geschlechtsneutral.

§ 2 Aufgaben des Verbandes

  1. Der Verband hat folgende Aufgaben:
    • Betreuung und Förderung der Mitgliedsfeuerwehren und ihrer Abteilungen
    • Weiterbildung der Feuerwehrangehörigen
    • Zusammenarbeit mit relevanten Stellen
    • Werbung für den Feuerwehrgedanken
    • Unterstützung bei Kreisfeuerwehrtagen
    • Förderung gemeinnütziger Einrichtungen
  2. Der Verband ist politisch und konfessionell neutral.

§ 3 Zweck und Gemeinnützigkeit

  1. Gemeinnütziger Zweck gemäß Abgabenordnung
  2. Selbstlosigkeit
  3. Keine Zuwendungen an Mitglieder
  4. Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26a EStG möglich

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglieder: Städte, Gemeinden und Betriebe mit Feuerwehren
  2. Fördernde Mitglieder (ohne Stimmrecht)
  3. Aufnahme durch Verbandsausschuss
  4. Ehrenmitgliedschaften durch Beschluss

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Austritt, Ausschluss oder Auflösung
  2. Schriftlicher Austritt zum Geschäftsjahresende
  3. Ausschluss bei Beitragsrückstand oder Verstoß gegen Interessen

§ 6 Mitgliedsbeiträge

  1. Beiträge inkl. übergeordneter Verbände und GEMA
  2. Festsetzung durch Verbandsversammlung

§ 7 Organe des Verbandes

  1. Verbandsversammlung, Verbandsausschuss, Verbandsvorstand
  2. Ausscheiden mit Ende der Feuerwehrzugehörigkeit

§ 8 Verbandsversammlung

Enthält Regelungen zur Zusammensetzung, Zuständigkeiten, Beschlussfähigkeit, digitaler Durchführung und Vertretungsregelungen.

Siehe auch § 11 zur Auflösung

§ 9 Verbandsausschuss

Regelt Zusammensetzung (inkl. geografischer Zuordnung), Wahlmodalitäten, Aufgaben und Durchführung digitaler Sitzungen.

§ 10 Verbandsvorstand

Regelt Zusammensetzung, Wahl, Aufgabenbereiche und digitale Durchführung der Vorstandssitzungen.

Gerichtlich und außergerichtlich vertreten gemäß § 26 BGB.

§ 11 Auflösung des Verbandes

  1. Auflösung durch 3/4-Mehrheit bei 2/3-Präsenz
  2. Ersatzversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit
  3. Liquidatoren: Vorsitzende
  4. Vermögensverwendung: ausschließlich für Feuerschutz (nur mit Finanzamt-Einwilligung)

§ 12 Inkrafttreten

Beschlossen am 01.04.2023 in Friedrichshafen-Schnetzenhausen.

Anlagen

  • Ordnung der Kreisjugendfeuerwehr
  • Ordnung der Alters- und Ehrenabteilungen
  • Ordnung der Feuerwehrmusik
  • Entschädigungsordnung
  • Ehrungsordnung
  • Fahnenordnung

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